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Unsere nächste Entspannungsgruppe beginnt am
Mittwoch,
21.März 2012

um 17.30 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Entspannung".

NEU: Die AOK erstattet Ihnen auf Antrag 75 Euro der Kosten.

Die wichtigsten psychotherapeutischen Verfahren, die bisher als wissenschaftlich anerkannt gelten und von den Krankenkassen bezahlt werden, sind die konfliktorientierten analytischen Behandlungsformen und die handlungsorientierte Verhaltenstherapie.

I. Die analytisch begründeten Verfahren beruhen auf der Erkenntnis, dass in der Lebensgeschichte des Patienten erworbene unbewältigte Konflikte verdrängt werden und unbewusst die Bewältigung aktueller Belastungen und innerseelischer oder zwischenmenschlicher Konflikte verhindert werden. Das führt zur Bildung von seelischen und körperlichen Symptomen. Diese Zusammenhänge werden in der Psychotherapie verstanden und die Konflikte unter Nutzung der persönlichen Fähigkeiten gelöst.

1) Eine analytische Psychotherapie ist angezeigt, wenn die Symptomatik eng mit der Persönlichkeitsstruktur verwoben ist. Ziel der Behandlung ist die Veränderung der krankmachenden tief verwurzelten Grundstruktur. Wenn der Patient bereit ist, offen über alles zu sprechen, was ihn bewegt und bedrückt, kommt er zu einem tieferen Verständnis für sein innerseelisches Erleben und Reagieren sowie für seine zwischenmenschlichen Beziehungsmuster. Der unbewusste Konflikt wird erkannt und bewältigt; neue Lösungswege werden gesucht. So werden die Symptome überflüssig, der Patient wird gesund, seelisch ausgeglichen und stabil. Die analytische Psychotherapie ist eine sehr zeitintensive Behandlung, wofür 2 Wochenstunden veranschlagt werden. Insgesamt dauert sie in der Regel 160 Stunden. In besonderen Fällen kann sie bis zu 300 Stunden verlängert werden.

2) Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist angezeigt, wenn bestimmte Problembereiche und aktuelle Konflikte zu bewältigen sind. Die Arbeit konzentriert sich auf das aktuelle Geschehen, sie geht nicht so sehr in die Tiefe, die Zielsetzung ist begrenzt, die Selbstentwicklung wird gefördert und unterstützt. Auf diese Weise werden Besserung und Heilung möglich. Im Regelfall wird für die Behandlung eine Wochenstunde veranschlagt, bis zu 50 Stunden insgesamt. In besonderen Fällen kann sie bis zu 100 Stunden verlängert werden.

II. Die Verhaltenstherapie geht u.a. davon aus, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen in engem Zusammenhang mit gelernten und veränderbaren Prozessen auf den Ebenen des Handelns, Denkens und Fühlens stehen. Diese Prozesse werden durch die gezielte Intervention so verändert, dass sich darüber die Krankheitssymptomatik Schritt für Schritt abbaut. Der Patient lernt und trainiert hierfür neue Verhaltensweisen, Problemlösefähigkeiten und kognitive Strategien, zuerst mit dem Psychotherapeuten und dann in seinem Alltag. Eine wichtige Leitlinie dabei ist die Orientierung an vorhandenen Fähigkeiten und die Hilfe zur Selbsthilfe. Die Verhaltenstherapie ist nicht immer auf den Ort der therapeutischen Praxis begrenzt. So können für die unterschiedlichen Störungen auch Übungen im alltäglichen Leben erfolgen. Ängste können bspw. nach fundierter Vorbereitung durch gezieltes und angeleitetes Aufsuchen der ängstigenden Situationen abgebaut werden. Die Verhaltenstherapie dauert in der Regel 1 Stunde pro Woche , bis zu 45 Stunden insgesamt. In besonderen Fällen kann sie bis zu 80 Stunden verlängert werden.

Die »Chemie« zwischen Ihnen und dem Psychotherapeuten muss stimmen. Führen Sie zunächst telefonische Anfragen durch (am besten immer kurz vor der vollen Stunde). Fragen Sie nach der Wartezeit für einen Therapieplatz. Wenn Ihnen diese zu lang erscheint, können Sie natürlich einen anderen Therapeuten kontaktieren. Fragen Sie als nächstes nach der Möglichkeit für ein Erstgespräch. Sie benötigen keine Überweisung von einem Arzt, müssen jedoch auch beim Psychotherapeuten 10,- € pro Quartal zuzahlen, wenn Sie keinen Überweisungsschein haben. Höchstens fünf Probesitzungen (sog. probatorische Sitzungen) bei der Verhaltenstherapie und acht Sitzungen bei der Psychoanalyse haben Sie Zeit, den Therapeuten näher kennen zu lernen und mit ihm über Therapieziele, Therapieverfahren und Umfang der Therapie (oft wird mit einer sog. Kurzzeittherapie von max. 25 Std. begonnen) zu sprechen. Danach entscheiden Sie mit dem Therapeuten, ob Sie eine Therapie bei der Krankenkasse beantragen. Sollten Sie mit dem Therapeuten nicht klar kommen, dürfen Sie bei einem weiteren Therapeuten probatorische Sitzungen machen.
Privatkasse: Klären Sie im Vorfeld ab, ob sie die Kosten für die Psychotherapie übernimmt. Wie viele Sitzungen insgesamt oder pro Jahr werden gezahlt?


Impressum: Verantwortlich für diese Seite ist Dr. Muffler. Die Berufsbezeichnung Arzt und die akademischen Titel wurden in Deutschland verliehen.
Zuständig sind www.kvbawue.de und www.ärztekammer-bw.de (hier können berufsrechtliche Regelungen abgerufen werden).
Dank an Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen, der uns gezeigt hat, wie man eine solche Seite selbst erstellen und aktualisieren kann.